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Die erhöhte Schwelle für die horizontale Verrechnung

HORIZONTALE VERRECHNUNG BIS ZU ZWEI MILLIONEN EURO – Die jährliche Schwelle für die horizontale Verrechnung von Guthaben mit anderen Steuern und Sozialabgaben ist beschränkt für 2021 auf zwei Millionen Euro erhöht worden. Dies gilt für die ab 26. Mai durchgeführten Verrechnungen.

Walter Großmann von Walter Großmann
4. Juni 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read
Firmenwert ist zu besteuern

(Foto: Shutterstock)

Rom – Die zweite Unterstützungsverordnung hat unter anderem die Schwelle für die sogenannte horizontale Verrechnung über den Zahlungsvordruck F24 auf zwei Millionen Euro erhöht (Art. 22 Abs. 1 DL Nr. 73/2021). Die bisherige Schwelle betrug 700.000 Euro. Sie wurde letztes Jahr mit der Neustartverordnung (Art. 147 DL Nr. 34 2020) beschränkt für das Jahr 2020 vorübergehend auf eine Millionen Euro erh...

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Schlagwörter: 22-21Premium

Ausgabe 22-21, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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