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Rom – Die zweite Unterstützungsverordnung hat unter anderem die Schwelle für die sogenannte horizontale Verrechnung über den Zahlungsvordruck F24 auf zwei Millionen Euro erhöht (Art. 22 Abs. 1 DL Nr. 73/2021). Die bisherige Schwelle betrug 700.000 Euro. Sie wurde letztes Jahr mit der Neustartverordnung (Art. 147 DL Nr. 34 2020) beschränkt für das Jahr 2020 vorübergehend auf eine Millionen Euro erh...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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