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Rom – Nächsten Montag, 29. April 2024, verfällt für die Kapitalgesellschaften im Allgemeinen die Frist für die Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023. Dies hat bekanntlich spätestens binnen 120 Tagen nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erfolgen. Aufgrund des Schaltjahres fällt heuer dieser Stichtag auf den 29. April.
Der Jahresabschluss ist dann innerhalb von dreißig Tagen mit d...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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