Bozen – Das Landestourismusentwicklungskonzept sorgt nach wie vor für Diskussionen. Die Gemeinden sind derzeit dafür zuständig, die Bettenanzahl in den Gastbetrieben auf ihrem Gebiet zu ermitteln und Entwicklungspläne – unter anderem für den Tourismus – zu erstellen. Bis dies geschafft ist, sind Bauvorhaben, mit Ausnahme bereits genehmigter Projekte, eingefroren.
Nachdem im vergangenen Jahr die Leitlinien des Landestourismuskonzeptes vorgestellt worden waren, hatte die Landesregierung qualitative Erweiterungen von gastgewerblichen Betrieben bis zum Genehmigungszeitpunkt des endgültigen Konzeptes möglich gemacht. Nun wurde die Verordnung über die Erweiterungen abgeändert, sodass Gastbetriebe auch weiterhin erweitert werden dürfen. „Das Landestourismuskonzept wurde Ende 2021 genehmigt und dient als Grundlage für die künftige Entwicklung des Tourismus in Südtirol. Wir arbeiten nun intensiv an der normativen Umsetzung. Bis dahin soll die qualitative Erweiterung aber weiterhin möglich sein“, so Schuler.
Als Grundlage für die Erweiterung der Beherbergungsbetriebe wird die gemeldete Bettenzahl des jeweiligen Betriebs zum 1. Oktober 1997 verwendet, als Maßeinheit dient die Bruttofläche. Die angestrebte Einstufungsklasse darf bei einer Einstufung bis zu zwei Sternen höchstens drei Kategorien, bei einer Einstufung ab drei Sternen höchstens zwei Kategorien über der bestehenden liegen. Konkret dürfen Beherbergungsbetriebe sowie Speise- und Schankbetriebe bei einer Erweiterung der entsprechenden Gebäude die angegebenen Bruttoflächen erreichen.
Die Möglichkeit der qualitativen Erweiterung ist laut Schuler nur in Siedlungsgebieten möglich. Erweiterungen außerhalb der Siedlungsgebiete sind nur für jene Gemeinden möglich, die diese in ihren Landschaftsplänen vorgesehen haben.