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Das Finanzgesetz 2004 hat unter anderem die Fristen für den letztjährigen Steuernachlasse wieder eröffnet und auf den 16. März 2004 aufgeschoben, sowie den zeitlichen Anwendungsbereich des Nachlasses auf die Steuerperiode 2002 verlängert. Dabei wurden, wie letztes Jahr, die Verjährungsfristen zu Gunsten des Fiskus um zwei Jahre verlängert; dies gilt für jene Steuerpflichtigen, die für die jeweilig...
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