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Donnerstag, 19. September
Freiwillige Berichtigung: Bis heute können die am 20. August verfallenen Zahlungen mit einer auf ein Zehntel verminderten Verwaltungsstrafe nachgeholt oder ergänzt werden (in der Regel 1,5 Prozent). Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die bis 20. August 2024 fälligen Zahlungen, die aufgrund der Mittsommerfeiertage bis 20. August aufgeschoben worden sind (so unter and...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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