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Die Veröffentlichung der Verordnung ist noch ausständig.
Die Fristen betreffen im Wesentlichen die Ratenzahlungen und die Zinsberechnung; sie befassen sich dabei sowohl mit dem im Herbst aufgeschobenen ursprünglichen Nachlass für die Steuerperioden 1997-2001, als auch mit dem durch das Finanzgesetz erweiterten Nachlass für die Steuerperiode 2002.
Für die Teilhaber von Personengesellschaften, Soz...
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