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Einschreiben für Provisionen
Auf Provisionen ist grundsätzlich eine Quellensteuer von 23 Prozent (der Irpef-Eingangssatz) auf die Hälfte der Provision einzubehalten (in der Praxis also 11,5 Prozent). Bedient sich der Handelsagent für seine Tätigkeit der andauernden Mitarbeit von abhängigem Personal oder von Dritten, wird die Bemessungsgrundlage auf 20 Prozent der Provisionen verringert; die Provis...
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