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Rom – In zehn Tagen verfällt in Südtirol die Frist für die Abgabe des elektronischen Erstattungsantrages für das Steuerguthaben für Irpef bzw. Ires, das sich aus der Abzugsfähigkeit der anteiligen Wertschöpfungssteuer für die Personalkosten ergibt. Die Frist betrifft im Einzelnen nur die Steuerperiode 2007, für welche der Fristablauf von 60 Tagen ab dem Eröffnungstermin vom 23. Jänner 2013 begonne...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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