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Rom – Bis Freitag, 30. November 2012 ist die übliche zweite Vorauszahlung der für die laufende Steuerperiode 2012 geschuldeten Steuern zu leisten (insbesondere für Irpef, Ires und Wertschöpfungssteuer Irap sowie für die Einheitssteuer und die Rentenbeiträge Inps/Nisf). Für die natürlichen Personen und nur für die Einkommensteuer Irpef beträgt die Höhe der gesamten Vorauszahlung für 2012 ausnahmswe...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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