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Grundregeln bleiben gleich

Für natürliche Personen ist die Höhe der Vorauszahlung auf 96 Prozent herabgesetzt worden. Alle anderen Grundregeln sind gleich geblieben. Es gibt jedoch immer mehr Neuerungen und Ausnahmen, welche eine rückwirkende Anwendung und eine Neuberechnung der Vorjahresschuld erfordern.

Walter Großmann von Walter Großmann
9. November 2012
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Rom – Bis Freitag, 30. November 2012 ist die übliche zweite Vorauszahlung der für die laufende Steuerperiode 2012 geschuldeten Steuern zu leisten (insbesondere für Irpef, Ires und Wertschöpfungssteuer Irap sowie für die Einheitssteuer und die Rentenbeiträge Inps/Nisf). Für die natürlichen Personen und nur für die Einkommensteuer Irpef beträgt die Höhe der gesamten Vorauszahlung für 2012 ausnahmswe...

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Ausgabe 43-12, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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