Bozen – Die italienische Regierung hat sich gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen. In der Folge stimmte am 5. Dezember die Mehrheit in der Abgeordnetenkammer gegen einen Gesetzentwurf, der die Einführung vorgesehen hätte. Zur Diskussion stand ein gesetzlicher Stundenlohn von mindestens neun Euro brutto.
Zu diesem Anlass hat das Landesinstitut für Statistik (Astat) eine erste experimentelle Untersuchung des Mindestlohns und der „Working Poor“, also der armutsgefährdeten Erwerbstätigen, durchgeführt. Die Daten beziehen sich auf die Privatwirtschaft ohne Landwirtschaft.
Das Ergebnis ist überraschend: In Südtirol liegt der Anteil der abhängig Beschäftigten mit einem Stundenlohn von unter neun Euro brutto bei 11,9 Prozent der gesamten Beschäftigten. Bei 3,4 Prozent sind es sogar weniger als sieben Euro brutto. Dabei ist zu erwähnen, dass sich die Daten auf das Jahr 2021 beziehen. In der Zwischenzeit könnte es teilweise Lohnerhöhungen gegeben haben.
Der mediane Bruttostundenlohn in Südtirol lag laut Astat im Jahr 2021 bei 12,60 Euro.
Anteil der „Working Poor“ im Gastgewerbe am höchsten
Weiters wurde erhoben, dass die mediane Bruttojahresentlohnung 2021 bei 19.750 Euro lag. Die Armutsrisikoschwelle von Erwerbstätigen – das sind 60 Prozent des Medianbetrages – betrug 11.850 Euro. Unter dieser Schwelle lagen 32 Prozent bzw. fast 64.000 Erwerbstätige.
„Allerdings berücksichtigt die vorliegende Analyse nicht die familiären Rahmenbedingungen, sprich das Einkommen und Vermögen des Haushalts, die jedoch eine wesentliche Rolle spielen“, merkt das Astat an und erklärt gleichzeitig: „Würden diese Personen nur von ihrem Gehalt leben müssen, so wären sie armutsgefährdet.“
Ein besseres Bild ergibt sich bei Betrachtung der Zahlen nach dem europäischen Standard: Berücksichtigt man nur die Personen, die 2021 mindestens sieben Monaten lang arbeiteten, würde der Anteil der sogenannten „Working Poor“ nach Bruttojahresentlohnung auf 6,5 Prozent sinken, so die Berechnung des Astat.
Den höchsten Wert verzeichnete nach dieser Berechnungsmethode das Gastgewerbe mit 15,5 Prozent, den niedrigsten das Verarbeitende Gewerbe mit 2,8 Prozent, gefolgt vom Baugewerbe mit 3,2 Prozent. In den Sektoren Handel und Verkehr lag der Anteil der armutsgefährdeten Beschäftigten bei 5,3 Prozent, im Bereich „sonstige Dienstleistungen“ bei 10,2 Prozent.
Die Auswirkungen eines Mindestlohnes
Das Astat hat auch die Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohnes von neun Euro in Südtirol simuliert. Der Mindestlohn würde laut den Daten von 2021 11,9 Prozent der Beschäftigten betreffen – das sind 23.700 Personen. Deren durchschnittliche Bruttojahresentlohnung würde um 21,1 Prozent steigen.
„Legt man den festen Schwellenwert von 11.850 Euro zugrunde, unterhalb dessen abhängig Beschäftigte als armutsgefährdet betrachtet werden, stellt man fest, dass die Armutsrisikoquote von Erwerbstätigen nach der Einführung eines Mindestlohns von 6,5 auf 5,2 Prozent zurückgehen würde“, erläutert das Astat.