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Rom – Die sogenannten Zuverlässigkeitsindizes (indici sintetici di affidabilità fiscale – Isa) gelten für Unternehmen und Freiberufler mit Erlösen von nicht mehr als 5,164 Millionen Euro. Sie geben ein Urteil über die Zuverlässigkeit eines Steuerpflichtigen, das in einer Note zwischen 1 und 10 ausgedrückt wird. Der Index wird durch eine von der Einnahmenagentur bereitgestellte Software ermittelt,...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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