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Rom – Bis 28. Februar 2024 muss die Verwahrung der buchhalterischen Aufzeichnungen und Register für das Jahr 2022 abgeschlossen werden. Nach den allgemeinen Regeln kann dies für die EDV-gestützten oder maschinell geführten buchhalterischen Register durch Ausdruck auf Papier oder durch digitale Aufbewahrung mit Zeitstempel und digitaler Unterschrift nach den Regeln der italienischen Agentur für die...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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