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Rom/Bozen – Im Frühjahr vergangenen Jahres wurde mit der sogenannten Neustart-Verordnung ein Verlustbeitrag für Unternehmer vorgesehen (Art. 25 DL Nr. 34/2020), die im April 2020 eine Verminderung des fakturierten Umsatzes von zumindest einem Drittel gegenüber April 2019 verzeichnet haben. Der Verlustbeitrag ist je nach Vorjahreserlösen und Umsatzrückgang wie folgt gestaffelt: Bei Erlösen bis zu 4...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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