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Bozen/Rom – Die Angelegenheit ist verzwickt, obwohl die gesetzliche Regelung klar ist. Zum einen sind Immobilieneigentümer verpflichtet, im Falle einer Vermietung den Mietvertrag bei der Einnahmenagentur zu registrieren. Zum anderen sind sie laut Landesgesetz 3/14 auch verpflichtet, den Mietvertrag ein zweites Mal zu melden, und zwar im Steueramt der Gemeinde, falls sie die Begünstigung bei der Ge...
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Erste journalistische Gehversuche bei der Tageszeitung "Alto Adige", seit 1995 bei der SWZ, seit 2015 deren Chefredakteur. Moderiert nebenberuflich das Wirtschaftsmagazin Trend im Fernsehen von Rai Südtirol. Findet Ausgleich bei seiner Familie und beim Sport, vorwiegend bei Tennis, Ski und Langlauf.
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