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Rom – Bis Mittwoch, 30. November 2011 ist die übliche zweite Vorauszahlung der für die laufende Steuerperiode 2011 geschuldeten Steuern zu leisten (insbesondere für Irpef, Ires und Wertschöpfungssteuer Irap sowie für Rentenbeiträge Inps/Nisf). Die Grundregeln für die Vorauszahlung sind unverändert geblieben. Die Höhe der gesamten Vorauszahlung beträgt unverändert 99 Prozent der Vorjahressteuer für...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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