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Rom – Der Antrag für den Verlustbeitrag kann im Zeitfenster von 60 Tagen zwischen 30. März und 28. Mai 2021 in elektronischer Form eingereicht werden. Die Einnahmenagentur hat sofort nach Inkrafttreten der Unterstützungsverordnung (DL Nr. 41/2021) die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erlassen, zusammen mit Vordruck, den Anleitungen und einem zusätzlichen Leitfaden (herunterzuladen über fol...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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