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Rom – Die MwSt-Quartalsmeldungen wirken sich auch auf die MwSt-Jahreserklärung aus, insbesondere auf die Übersicht VH mit den periodischen MwSt-Abrechnungen. Diese Übersicht VH ist aber ausdrücklich nur dann abzufassen, falls irgendwelche Änderungen an den Quartalsmeldungen vorzunehmen sind, die sich auf den laut MwSt-Abrechnung geschuldeten Betrag auswirken. In diesem Sinn hat sich seit letztem J...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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