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Rom – Der Nachlass der IRAP-Zahlungen im Juni/Juli (der Saldo für 2019 und die erste Vorauszahlung für 2020), der heuer im Frühjahr mit der sogenannten Neustart-Verordnung (Art. 24 DL Nr. 34/2020) vorgesehen wurde, wirft verschiedene Fragen auf. Die Aspekte in Zusammenhang mit der Berechnung der zweiten IRAP-Vorauszahlung haben wir bereits in der SWZ vom 20. November behandelt (nachzulesen hier un...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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