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Rom – Zahlreiche Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben bis 16. Dezember 2019, also in ungefähr drei Wochen, durch Beschluss der Gesellschafter ein vom Gesetz vorgesehenes Kontrollorgan zu bestellen und gegebenenfalls auch die Satzung an die neuen Bestimmungen anzupassen. Wir haben darüber bereits im März und im Juni dieses Jahres berichtet. Die Zeit wird nun knapp; daher zur Erinnerung di...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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