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Neue Landesförderung für Unternehmerinnen

VEREINBARKEIT – Das Land unterstützt künftig Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Selbstständige aller Wirtschaftsbereiche, wenn es darum geht, Familie und Beruf zu vereinbaren.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
19. April 2023
in News
Lesezeit: 2 mins read
Neue Landesförderung für Unternehmerinnen

Manuela Defant, Philipp Achammer und Marina Rubatscher Crazzolara (Foto: LPA / Fabio Brucculeri)

Bozen – Das Land Südtirol hat in der Wirtschaftsförderung eine neue Schiene angelegt: Unternehmerisch, selbständig oder freiberuflich tätige Frauen werden künftig unterstützt. Laut dem Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) werden aktuell 19,2 Prozent, nämlich 10.653 der aktiven, gewerblichen Unternehmen von Frauen geführt.

Man habe lange an diesem Regelwerk gearbeitet, die Pandemie habe die Arbeiten verzögert, sagte Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer am Mittwoch bei der Vorstellung der neuen Fördermaßnahme. Ab sofort fördert das Land Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen über Projekte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und anerkenne damit „die bedeutende wirtschaftliche und soziale Rolle des weiblichen Unternehmertums“, so Achammer.

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Er erklärt: „Wir möchten nicht, dass Frauen von einer selbständigen oder unternehmerischen Tätigkeit Abstand nehmen, da sie diese mit der Familie nicht vereinbaren können. Denn Wirtschaftspolitik ist auch Frauenpolitik.“

Künftig erhalten demnach Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen mit weniger als zehn Beschäftigten, die wegen einer Schwangerschaft, der Mutterschaft oder der Erziehung von zusammenlebenden Kindern bis zu zwölf Jahren ihre Tätigkeit unterbrechen müssen, die Möglichkeit, sich von einer Person mit Erfahrung und Professionalität in der Unternehmensführung vertreten zu lassen. Der maximale Vertretungszeitraum wird bei Mehrlingsschwangerschaften auf 24 Monate erhöht.

Bis zu 20.000 Euro für Vertretung

„Die Förderungen wird als De-minimis-Beihilfe bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro gewährt“, erläutert Wirtschaftsabteilungsleiterin Manuela Defant. Der Vertretungszeitraum von bis zu 18 Monaten könne auch in mehreren Abschnitten in Anspruch genommen werden.

Die Unterstützungsmaßnahme kann von Unternehmerinnen und auch von Gesellschafterinnen in Anspruch genommen werden, deren Unternehmenssitz sich in Südtirol befindet, wo die Antragstellerinnen auch ihre berufliche Tätigkeit kontinuierlich ausüben müssen. Anspruchsberechtigt sind zudem Selbstständige und Freiberuflerinnen, die in Südtirol tätig sind, am Unternehmen beteiligte Familienangehörige, und Mitarbeiterinnen mit koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit, die in Südtirol ansässig sind.

Für eine Vertretung mittels Arbeitsvertrag ist ein Beitrag von 80 Prozent auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung vorgesehen. Wer für die Vertretung selbstständige oder freiberufliche Arbeit ankauft, dem werden 60 Prozent des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) anerkannt.

Familienplanung dürfe kein Luxus sein, besonders angesichts des Geburtenrückgangs, der wiederum Ursache für den Fachkräftemangel sei, sagt die Unternehmerin Marina Rubatscher Crazzolara. Die Vorsitzende des Handelskammer-Beirats zur Förderung des weiblichen Unternehmertums begrüßt daher die Fördermaßnahme, die es Unternehmerinnen mit Kindern ermögliche, die Kontinuität des Betriebes zu gewährleisten.

Auf die hohe Anzahl der von Frauen geführten Betrieben im Gastgewerbe (2.851) und in der Landwirtschaft (2.769) verwies bei der Vorstellung Landesrat Arnold Schuler: „Die Vereinbarkeit ist auch in diesen Sektoren ein großes Thema und nicht immer leicht zu gewährleisten.“

Ab sofort kann angesucht werden

Die Ansuchen können zu jeder Zeit gestellt werden, müssen aber vor dem Vertretungszeitraum, für welchen der Beitrag beantragt wird, mittels bereitgestellten Vordrucks und über zertifizierte elektronische Post (PEC) eingereicht werden. Für das Haushaltsjahr 2023 hat die Landesregierung 200.000 Euro für diesen Zweck bereitgestellt.

Weitere Informationen zur Gesuchstellung gibt es auf den Landeswebseiten zur Wirtschaftsförderung unter https://wirtschaft.provinz.bz.it/de/foerderung-der-gewerblichen-wirtschaft.

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