Rom – Die aufgrund des Corona-Notstandes aufgeschobenen periodischen MwSt-Zahlungen wirken sich auch auf die MwSt-Jahreserklärung aus. Es sind diesbezüglich neue Felder vorgesehen. Problematisch sind allerdings die Erklärungen mit einem Guthaben, weil dieses mit Bezug auf die aufgeschobenen Zahlungen eingeschränkt wird.
Getrennte Angabe der aufgeschobenen Beträge
Die ersten Hinweise zu den aufgesc...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.