Bozen – Auf Vorschlag von Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung am Dienstag Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen beschlossen. „Um die Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Kleinstunternehmen auch in Zukunft zu garantieren, sind eine stärkere Digitalisierung und der Ausbau der digitalen Kompetenzen notwendig“, heißt es aus der Landesregierung.
Die Pandemie, so Achammer, habe eine wirtschaftliche Dynamik ausgelöst, welche die Notwendigkeit, traditionelle Tätigkeiten mit digitaler Technologie zu ergänzen, offensichtlich gemacht und den dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt habe. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung werde das Land daher den Ausbau digitaler Kompetenzen der Unternehmen mit „Digitalisierungsprämien“ unterstützen.
Dafür wurden für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Maximal fünf Mitarbeitende
Laut den beschlossenen Richtlinien können sich Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus um eine Digitalisierungsprämie bewerben. Gefördert werden die Einführung digitaler Technologien und Prozesse zur Umsetzung und Verbesserung von Organisations- und Geschäftsmodellen, des Internetauftrittes und des elektronischen Handels, der digitalen Kommunikationsmodelle und Social-Media-Verwaltung.
Demnach werden Schulungen, Beratungen sowie der Ankauf und die Optimierung von Software mit bis zu 60 Prozent der zulässigen Ausgabe im Rahmen der De-Minimis-Regelung bezuschusst. Die Mindestausgabe liegt bei 2.000 Euro, die Höchstausgabe bei 10.000 Euro je Antrag.
Jedes Unternehmen kann im Zeitraum 2022/2023 einen Antrag stellen. Dieser ist bis zum 31. Oktober des Jahres einzureichen, in dem das Vorhaben begonnen oder durchgeführt wird.
„Ansuchen so schnell wie möglich stellen“
Der Handwerkerverband lvh begrüßt die neue Förderschiene des Landes und spricht von einem wertvollen Beitrag für die digitale Sichtbarkeit. Präsident Martin Haller sagt: „Gerade kleine Betriebe benötigen finanzielle Unterstützung bei der Einführung von digitalen Technologien und Prozessen.“
Der lvh betont: „Zumal der Fördertopf begrenzt ist, sollten die Betriebe nicht zu lange mit der Antragstellung warten, sondern das Ansuchen so schnell wie möglich stellen.“