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Rom – Bis zum 15. November 2021 können die Mehrwerte aus nicht notierten Beteiligungen und aus Baugrundstücken, die im Eigentum von natürlichen Personen und nicht gewerblichen Körperschaften gehalten werden, mit einer Ersatzsteuer von elf Prozent freigestellt werden. Dies erfolgt, vereinfacht ausgedrückt, durch die Aufwertung der steuerlich anerkannten Anschaffungskosten, und zwar auf der Grundlag...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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