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Rom – In einer kürzlich veröffentlichten Auskunft (Nr. 301 vom 28. April 2021) behandelt die Einnahmenagentur die fehlerhafte Anwendung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) und die diesbezüglichen Verwaltungsstrafen. Man hat in einem solchen Fall nur die Verwaltungsstrafe zu entrichten, die durch die freiwillige Berichtigung herabgesetzt werden kann. Es ist hingegen keine weitere...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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