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Rom – Aufgrund der Corona-Pandemie sind alle steuerlichen Fristen etwas durcheinandergeraten, insbesondere was die Steuerfestsetzungen, die Rekurse und die Streitverfahren betrifft. Für die ersten drei Augustwochen gilt die seit Längerem geltende Regel: Alle Zahlungen von Steuern und Abgaben, die über den vereinheitlichten Zahlungsvordruck F24 durchzuführen sind und im Zeitraum 1. August – 20. Aug...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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