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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich mit Rundschreiben (Nr. 3/E vom 16. Februar 2024) erste Klarstellungen zu den Neuerungen erteilt, die für die indirekten Steuern ab 2024 zu berücksichtigen sind. Sie betreffen unter anderem die ermäßigten MwSt-Sätze für einige Produkte, die steuerfreien Einkäufe von Touristen sowie die Begünstigungen für die Erstwohnung zugunsten von ins Ausland abgewanderten...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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