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Erhöhte Fringe-Benefit-Grenze nur für Mitarbeitende mit Kindern

ARBEITSDEKRET – Die italienische Regierung hat die Höchstgrenze für Fringe Benefits auf 3.000 Euro erhöht. Dies gilt allerdings nur für Mitarbeitende mit Kindern, kritisiert der Handelsverband hds.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
2. Mai 2023
in News
Lesezeit: 2 mins read
(Foto: Shutterstock.com)

(Foto: Shutterstock.com)

Bozen/Rom – Die Regierung Meloni verabschiedete am 1. Mai das Arbeitsdekret. Dabei ist eine Forderung des Wirtschaftsverbandes hds umgesetzt worden. „Allerdings nur zum Teil“, bemängelt Präsident Philipp Moser in einer ersten Stellungnahme.

So wurde die Höchstgrenze für sogenannte Fringe Benefits – also betriebliche Zusatzleistungen – von 258,23 Euro wieder auf 3.000 Euro erhöht. Diese Grenze galt vorübergehend nur bis Ende 2022. Mit Jahresbeginn wurde wieder die niedrige Höchstgrenze eingeführt.

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Zu diesen Benefits gehören auch Einkaufsgutscheine. Der große Vorteil für die Betriebe laut hds: Einkaufsgutscheine für Mitarbeitende sind bis zu diesem jährlichen Höchstbetrag weder der normalen Besteuerung noch Sozialabgaben unterworfen. „Viele Betriebe und Arbeitgeber in Südtirol nutzen diese Möglichkeit, um ihre Mitarbeiter mit einem Einkaufsgutschein für ihre Leistungen und ihr Engagement zu belohnen“, erklärt Moser.

Der hds-Präsident kritisiert allerdings die Tatsache, dass die Wiederherstellung der Höchstgrenze nur Mitarbeitende mit Kindern betrifft, während es bisher für alle Mitarbeitende gegolten hat.

„Für Unternehmer schwierig anwendbar“

Philipp Moser sagt: „Diese Unterscheidung ist nicht nachvollziehbar. Es ist klar, dass Familien vermehrt unterstützt werden sollten, allerdings sind andere Instrumente dafür geeigneter und erfordern nicht, dass Arbeitgeber nun diesen Unterschied in der Handhabung der Benefits berücksichtigen müssen. Für Unternehmer ist es schwierig anwendbar: Wie soll ich bei meinen Mitarbeitern unterscheiden zwischen denen, die minderjährige Kinder haben und welche nicht? Den einen höhere Benefits gewähren und den anderen nicht?“

Die Anhebung der Höchstgrenze ist laut Moser eine wirksame Unterstützung für die Betriebe und die Ankurbelung der lokalen Kreisläufe. „In der Tat ermöglichen es die Lohnzusatzleistungen den Unternehmen, wie auch andere Instrumente der betrieblichen Sozialfürsorge, in diesen herausfordernden Zeiten schnell und steuergünstig zugunsten ihrer Mitarbeiter zu intervenieren“, so der hds-Präsident.

Erst vor einigen Wochen hatte er ein Schreiben an Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gerichtet, mit dem Aufruf, die Regeln für Fringe Benefits anzupassen und vor allem die Höchstgrenze zu erhöhen.

Südtiroler Wirtschaftszeitung

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