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Rom/Luxemburg – Der italienische Fiskus hat sich wieder einmal wegen einer allzu hartnäckigen Prüfung und der starren Haltung ein Eigentor geschossen. Es geht um die Überlassung oder Entsendung von Personal von der Mutter- an eine Tochtergesellschaft, und um die Frage, ob es sich um eine MwSt-pflichtige Leistung handelt und ob der Vorsteuerabzug zulässig ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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