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Bozen – Im Amtsblatt der Region Nr. 11 vom 16. März ist das Dekret des Direktors des Landesamtes für Enteignungen veröffentlicht worden, das die Richtwerte für die Festsetzung der Enteignungsvergütungen in den 116 Südtiroler Gemeinden enthält. Auf diese Richtwerte ist die im Art. 8, Abs. 1 und 2, des Landesgesetzes Nr. 10/91 vorgesehene Reduzierung um 50 % vorzunehmen (für den geförderten Wohnbau)...
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