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Rom – Unternehmen und Freiberufler, die Covid-19-Beihilfen laut dem befristeten EU-Rahmen (temporary framework) erhalten haben, müssen in einer Eigenerklärung bestätigen, nicht die vorgesehenen Schwellen überschritten zu haben. Die Abgabefrist für diese Eigenerklärung ist mehrfach aufgeschoben worden, letzthin bis 31. Jänner 2023 (in der Regel wurden die Erklärungen aber bereits innerhalb der letz...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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