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Rom/Brüssel – Ab 1. Juli 2021 gibt es wesentliche Vereinfachungen für den elektronischen Handel gegenüber privaten Endkunden. Die MwSt kann dann über eine einzige Anlaufstelle (MOSS künftig OSS) abgerechnet werden, und man braucht sich nicht mehr im einzelnen Bestimmungsland registrieren zu lassen (wir haben darüber in der Ausgabe vom 5. März 2021 berichtet, nachzulesen hier). Andererseits werden ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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