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Rom – Mit der zweiten Unterstützungsverordnung wird unter anderem eine besondere Eigenkapitalförderung ACE eingeführt, die umgangssprachlich auch als „Super-ACE“ bezeichnet wird und beschränkt auf 2021 anwendbar ist (Art. 19 DL Nr. 73/2021). Die besondere Begünstigung sollte bereits in den nächsten Gesellschafterversammlungen berücksichtigt werden, wenn es um die Gewinnverwendung 2020 geht (sofern...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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