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Rom – Eine der wichtigsten im Haushaltsgesetz 2022 enthaltenen Neuerungen betrifft die Einführung des neuen Irpef-Tarifs (Art. 1 Abs. 2-7 Ges. Nr. 234/2021). Es wird ein erster Teil der im Rahmengesetz für die Irpef-Reform vorgesehenen Neuerungen vorgezogen. Gleichzeitig greift nun auch die Reform des Kindergeldes (assegno unico universale), die mit 1. März 2022 in Kraft tritt. Die nächsten Schrit...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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