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Rom – Der Bestätigungsvermerk in der Einkommenserklärung oder in der MwSt-Jahreserklärung ist erforderlich, um die Erteilung von Sicherstellungen für die Erstattung von Guthaben zu vermeiden oder um die Verrechnung von Guthaben von mehr als 5.000 Euro zu erzielen. Im Erlass (Nr. 99/E vom 29. November 2019) fasst die Einnahmenagentur die wichtigsten Vorschriften zusammen in Bezug auf die Personen, ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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