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Rom – Das Haushaltsgesetz 2023 hat im Rahmen des sogenannten Steuerfriedens die Möglichkeit einer besonderen freiwilligen Berichtigung für die Steuerperioden bis einschließlich 2021 vorgesehen. Diese sieht eine Verminderung der Verwaltungsstrafen auf ein Achtzehntel vor (anstatt der zeitlich gestaffelten Verminderungen von einem Achtel bis zu einem Zwanzigstel). Die Aufschubverordnung (DL Nr. 215/...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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