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Rom – Für 2020 gab es mehrere Aufwertungsmöglichkeiten für Anlagegüter von Unternehmen. Einige dieser Bestimmungen sind noch anwendbar, aber es gibt diesbezüglich keine besonderen Steuervorteile, ausgenommen die noch mögliche Aufwertung für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe. Die Hinweise im Entwurf zum Rundschreiben über die Aufwertung (vom 23. November 2021) lassen diesbezüglich allerdings ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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