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Rom – Auch heuer können natürliche Personen bis 15. November 2021 Baugrundstücke und Beteiligungen mit einer Ersatzsteuer von elf Prozent steuerlich auf den aktuellen Wert anpassen. Im Unterschied zum letzten Jahr handelt es sich diesmal um einen zeitlichen Aufschub der sonst am 30. Juni 2021 verfallenen Möglichkeit. Die mit dem Haushaltsgesetz 2021 (Ges. Nr. 178/2020) und seit Jahren immer wieder...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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