Rom – Die mit der sogenannten Augustverordnung vorgesehene Aufwertung der Anlagegüter (Art. 110 DL Nr. 104/2020) stützt sich zwar im Wesentlichen auf das Aufwertungsgesetz des Jahres 2000 (Ges. Nr. 342/2000) und die entsprechende Durchführungsverordnung (DM 162/2001), es enthält jedoch zahlreiche Vereinfachungen gegenüber der früheren Fassung, und die Ersatzsteuer wurde auf nur 3 Prozent herabgese...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.