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Rom – Die insgesamt für 2019 geschuldete Vorauszahlung kann, wie bisher, nach einem der zwei folgenden Verfahren berechnet werden:
Vorjahresbezug (sogenannter historischer Ansatz) – Es handelt sich um die allgemein angewandte Berechnungsmethode. Die Vorauszahlung wird auf der Grundlage der für 2018 geschuldeten Nettosteuer berechnet (nach Abzug von Quellensteuern und Steuer-Gutschriften).
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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Italien
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