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Rom – Die Republik San Marino ist bekanntlich nicht Teil der Europäischen Union und gilt folglich als Drittland. Für die Lieferungen von Italien nach San Marino und umgekehrt, die Ausfuhren bzw. Importe darstellen, sind Sonderbestimmungen vorgesehen, um eine Zollabfertigung an den offenen Grenzübergängen zu vermeiden. Die entsprechenden Bestimmungen sind in einer Ministerialverordnung aus dem Jahr...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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