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Rom – Der Ende Juni von der Regierung ausgearbeitete Entwurf für eine Korrekturverordnung zu den bisherigen im Rahmen der Steuerreform erlassenen gesetzesvertretenden Verordnungen enthält unter anderem den Aufschub für die Abgabefrist der Steuererklärungen vom 15. Oktober auf den 31. Oktober 2024, um so den Steuerpflichtigen mehr Zeit für die Wahl zum zweijährigen Vorab-Vergleich zu lassen. Der gl...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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