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Rom – Die Regierung hat mit Ministerialverordnung (DM 1.7.2024) eine erste Durchführungsverordnung über die globale Mindeststeuer erlassen. Es handelt sich um die qualifizierte nationale Mindeststeuer (QDMTT), die in Italien erhoben wird, wenn in einer international tätigen Unternehmensgruppe die nationalen Unternehmen eine Steuerbelastung von weniger als 15 Prozent aufweisen. Es handelt sich in d...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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