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Für die im Mai/Juni beantragten Steuernachlässe ist bekanntlich in bestimmten Fällen eine Ratenzahlung möglich: Wenn die geschuldeten Abfindungsbeträge insgesamt 3.000 Euro (natürliche Personen) bzw. 6.000 Euro (alle anderen Steuerpflichtigen) übersteigen, kann der übersteigende Betrag wahlweise auf zwei gleich bleibende Raten aufgeteilt werden. Der Sockelbetrag (3.000 bzw. 6.000 Euro) war bis zum...
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