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Rom – Mit der heuer im Juni erlassenen Wachstumsverordnung ist bekanntlich eine neue, erweiterte Ist-Besteuerung für die MwSt vorgesehen worden (Art. 32-bis DL Nr. 83/2012). In Italien verwendet man dazu den Begriff „Iva per cassa“ (oder auch „cash accounting“), der vollständige, deutsche Fachausdruck dazu heißt „Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten“, und umgangssprachlich „Ist-Besteuerung“. D...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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