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Rom – Verschiedene mit 2012 in Kraft getretene Steuerneuerungen verlangen eine rückwirkende Anwendung bereits bei der Berechnung der Vorauszahlung (siehe SWZ vom 9. November). Dies betrifft unter anderem die Betriebsfahrzeuge, die den Gesellschaftern oder deren Angehörigen unentgeltlich oder zu einem geringeren als dem gemeinen Wert zur Nutzung bereitgestellt werden.
Die Neuerungen sehen in Stichw...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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Italien
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