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Rom – Mit der ersten Wachstumsverordnung ist heuer im Sommer eine neue Besteuerung nach vereinnahmten Erlösen oder Ist-Besteuerung eingeführt worden ((Art. 7 DL Nr. 185/2012). Die Vereinfachung wird nun auf Unternehmen und Freiberufler mit einem Vorjahresumsatz bis zu 2 Mio. Euro ausgedehnt. Die Einschränkung des Vorsteuerabzuges, die sich bislang auf den Kunden negativ auswirkte, wird nun aufgeh...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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