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Rom – Die Zustimmung zum Vorab-Vergleich ist bekanntlich in der Steuererklärung für 2023 abzugeben, die in wenigen Wochen spätestens bis 31. Oktober einzureichen ist. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Zustimmung über eine verspätete, aber gültige Steuererklärung binnen 90 Tagen (also bis 29. Jänner 2025).
Mit dem Vorab-Vergleich verpflichten sich Freiberufler und Unternehmen, welche für 2023 kon...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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