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Rom – Die amtliche Bezeichnung spricht von einer besonderen Berichtigung, in Wahrheit handelt es sich aber um einen besonderen Steuernachlass oder, wenn man den politisch verpönten Begriff „Nachlass“ vermeiden will, um eine pauschalierte Berichtigung mit einer beschränkten Befreiung von Steuerprüfungen. Die Berichtigung ist an den zweijährigen Vorab-Vergleich für die Jahre 2024–2025 gekoppelt und ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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