Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Die amtliche Bezeichnung spricht von einer besonderen Berichtigung, in Wahrheit handelt es sich aber um einen besonderen Steuernachlass oder, wenn man den politisch verpönten Begriff „Nachlass“ vermeiden will, um eine pauschalierte Berichtigung mit einer beschränkten Befreiung von Steuerprüfungen. Die Berichtigung ist an den zweijährigen Vorab-Vergleich für die Jahre 2024–2025 gekoppelt und ...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.