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Rom – Die Einnahmenagentur klärt in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen (Nr. 80 vom 22. März 2019) die steuerliche Behandlung von Beihilfen, die von der EU für ein landwirtschaftliches Förderprogramm erteilt werden, und den Vorsteuerabzug für die Leistungen, die zur Durchführung des Programms erworben wurden. Man bestätigt in diesem Zusammenhang die frühere Verwaltungspraxis, insbesondere die Kl...
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